Kurz gesagt
Als UGC Creator drehst du Videos und Fotos für Marken, die diese als eigene Werbung nutzen. Du brauchst dafür keine eigene Reichweite. Neben dem Job ist das machbar, aber es bleibt aktive Arbeit: Du suchst Aufträge, regelst Nutzungsrechte und stehst im Preisdruck mit vielen anderen Creatorn. Wer lieber ein eigenes Asset aufbauen will, schaut auch auf Affiliate Marketing.
Inhalt
Du suchst nach „UGC Creator werden“, weil du gehört hast, dass Marken für kurze Videos zahlen, auch ohne dass du Tausende Follower hast? Dann bekommst du hier keine Erfolgsstory und keine Schwarzmalerei. Ich habe mir das Modell genau angesehen und sortiere, was dahinter steckt.
Ich bin seit 2018 nebenberuflich im Affiliate Marketing und bis heute angestellt. Deshalb frage ich bei jedem Weg: Passt das neben Job und Familie, und was bleibt am Ende, wenn ich aufhöre zu arbeiten? Hier geht es um die Frage, ob sich UGC lohnt, für wen und mit welchen Haken.
Lohnt sich UGC neben dem Job?
UGC kann sich lohnen, wenn du gern Videos drehst und bereit bist, Aufträge aktiv zu suchen. Du brauchst keine Reichweite und wenig Startkapital. Dafür verkaufst du Arbeitszeit: Kein Auftrag, kein Geld. Es ist also ein Nebenjob mit Kamera, kein Selbstläufer.
Dazu kommt Wettbewerb. Das Thema ist bekannt geworden, viele probieren es aus. Das drückt Preise und macht ein gutes Portfolio wichtiger. Mein Eindruck: Machbar neben dem Job, aber realistisch erst nach einer Anlaufzeit.
Der WOG-Check
6 Kriterien, je 1 bis 5 Punkte. Mehr Punkte sind immer besser für dich.
-
Startkapital4/5
Ein aktuelles Smartphone, Licht und Ton reichen für den Anfang. Teure Technik ist nicht nötig.
-
Zeit bis zum ersten Euro3/5
Portfolio und Akquise brauchen Wochen, danach können einzelne Aufträge schnell kommen.
-
Ausbaufähigkeit3/5
Mehr Aufträge und bessere Preise sind möglich, aber du verkaufst weiter deine eigene Arbeitszeit.
-
Risiko4/5
Kaum Kapitaleinsatz. Offen bleiben Auftragsflaute, unklare Rechte und Streit über Freigaben.
-
Passives Einkommen1/5
Ohne neuen Auftrag kommt kein Geld. Jedes Video ist bezahlte Arbeitszeit.
-
Seriosität des Marktes3/5
Das Modell ist legitim. Viele Kurse und Portale werben aber mit großen Versprechen.
Gesamtfazit: möglich, aber mit Einschränkungen
Ein ehrliches Nebenprojekt für Menschen, die gern filmen, aber kein Weg zu einem Einkommen, das ohne dich weiterläuft.
So funktioniert UGC in Kürze
UGC steht für „User Generated Content“. Als Creator filmst du ein Produkt oder eine Dienstleistung so, als würdest du es selbst nutzen: Auspacken, Anwenden, kurze Erfahrung. Die Marke bekommt die Datei und setzt sie in ihrer eigenen Werbung ein, zum Beispiel in Anzeigen, im Shop oder auf ihren Kanälen. Du lieferst das Material, die Marke zahlt dafür.
Aufträge kommen über Plattformen und Agenturen, über direkte Anfragen bei Marken oder über dein Netzwerk. Wie das Honorar geregelt ist, legen Marke und Creator fest. Feste Preise gibt es nicht, und die Bedingungen der Plattformen unterscheiden sich. Lies die aktuellen Konditionen deshalb immer direkt beim Anbieter.
Wichtig für die Abgrenzung: Ein Influencer verkauft seine Reichweite. Ein UGC Creator verkauft ein Video. Deshalb funktioniert UGC auch mit einem kleinen oder gar keinem eigenen Kanal.
Erfahrungen: was Creator berichten und meine Sicht
In Ratgebern, Foren und Beiträgen von Creatorn tauchen immer wieder dieselben Muster auf:
- Akquise kostet Zeit. Viele berichten, dass sie mehr Zeit mit Bewerbungen, Nachrichten und Absprachen verbringen als mit dem Dreh. ✉️
- Der Einstieg ist schwer ohne Portfolio. Marken wollen Beispiele sehen. Die ersten Videos entstehen oft ohne Bezahlung.
- Preisdruck. Je mehr neue Creator einsteigen, desto häufiger werden niedrige Angebote gemacht.
- Korrekturschleifen. Marken verlangen Änderungen. Ohne klare Absprache dreht man ein Video mehrmals.
- Schwankende Aufträge. Mal viel, mal wochenlang nichts. Planbar ist das selten.
- Unklare Rechte. Wer Nutzungsrechte nicht festlegt, ärgert sich später, wenn das Video ewig und überall läuft.
Meine Sicht: UGC ist kein Betrug und kein Geheimtipp. Es ist eine Dienstleistung, die du mit Handwerk, Zuverlässigkeit und Selbstmarketing verkaufst. Wer das weiß, geht mit realistischen Erwartungen ran.
Kosten, Risiken und Haken
Stand aller Angaben: 13.10.2026. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen hilft eine Steuerberatung oder Rechtsberatung.
Equipment
Für den Anfang genügt ein gutes Smartphone. Sinnvoll sind ein Stativ, gutes Licht und ein einfaches Mikrofon, denn schlechter Ton fällt bei kurzen Videos sofort auf. Dazu kommt eine Schnitt-App. Das ist überschaubar, aber nicht null.
Nutzungsrechte und Lizenzen
Das ist der wichtigste Punkt. Ein Urheber kann einem anderen Nutzungsrechte einräumen. Diese können laut § 31 UrhG einfach oder ausschließlich sein und sich auf Ort, Zeit und Inhalt beschränken. Werden die Nutzungsarten nicht einzeln genannt, richtet sich der Umfang nach dem von beiden zugrunde gelegten Vertragszweck. Deshalb solltest du vorab schriftlich festhalten: Wo darf die Marke das Video nutzen, wie lange, mit oder ohne Anzeigen, und was kostet eine Verlängerung?
Kennzeichnung
Wer geschäftlich handelt, darf den kommerziellen Zweck nicht verschweigen. Nach § 5a Abs. 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht aus den Umständen ergibt. Wie das bei deinem Auftrag aussieht, hängt davon ab, wo das Video erscheint. Kläre es mit der Marke vor dem Dreh. Auf den Hinweis „Werbung“ solltest du nicht verzichten, wenn du das Video selbst postest.
Plattformen, Gebühren und Mitgliedschaften
Manche Plattformen und Agenturen arbeiten mit Provisionen, andere mit Mitgliedschaften oder Vorauswahl. Die Bedingungen ändern sich und unterscheiden sich stark. Ich nenne hier bewusst keine Zahlen. Lies die Konditionen vor der Anmeldung selbst und prüfe, ob du für den Zugang zahlen musst und welche Rechte du automatisch abgibst.
Gewerbe und Steuern
Wer regelmäßig Aufträge annimmt, braucht in der Regel ein Gewerbe oder muss seinen Status klären. Wie das für Nebenberufler läuft, steht in meinem Artikel zur Gewerbeanmeldung und zur Kleinunternehmerregelung.
Für wen UGC passt und für wen nicht
Passt zu dir, wenn …
- du gern vor oder hinter der Kamera arbeitest und schnell Videos schneidest.
- du dich traust, Marken anzuschreiben und Preise zu nennen.
- du Verträge und Rechte ernst nimmst und vorab klärst.
- du ein paar Stunden pro Woche für Akquise und Dreh einplanen kannst.
Lass es lieber, wenn …
- du ein Einkommen willst, das ohne dein Zutun weiterläuft.
- du Absagen und Preisverhandlungen schlecht erträgst.
- du keine Lust hast, vor der Kamera oder mit Produkten zu arbeiten.
- du auf schnelles Geld hoffst. 🙂
Im Vergleich zu Affiliate Marketing
| Punkt | UGC Creator | Affiliate Marketing |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Die Marke zahlt für dein Video | Der Anbieter zahlt Provision bei Verkauf über deinen Link |
| Eigene Reichweite nötig | Nein | Ja, du brauchst Website, Kanal oder Liste |
| Startphase | Portfolio und Akquise | Reichweite aufbauen, oft ohne Einnahmen |
| Einnahmen | Pro Auftrag, schwer planbar | Pro Verkauf, schwankt ebenfalls |
| Arbeit im Alltag | Jedes Video ist neue Arbeit für den Kunden | Inhalte können länger wirken |
| Eigenes Asset | Portfolio und Referenzen | Kanal, Website, E-Mail-Liste |
Fair gesagt: UGC bringt schneller erste Aufträge, wenn du gut bist, weil du nicht erst Reichweite aufbauen musst. Affiliate Marketing verlangt mehr Geduld am Anfang. Dafür gehört dir am Ende der Kanal.
Die Fähigkeit, kurze Videos zu drehen, nützt dir bei beidem. Auf meinem Instagram-Kanal kommen laut Insights im April 2026 57,1 % der Aufrufe über Reels. Wer Reels kann, kann sie also auch für den eigenen Kanal nutzen und baut damit sein eigenes Asset auf, statt nur für fremde Marken zu produzieren. Ich habe mich 2018 für Affiliate Marketing entschieden, weil ich angestellt bin, beruflich viel unterwegs bin und etwas aufbauen wollte, das über einzelne Aufträge hinaus wächst. Wie Instagram dafür funktioniert, steht in meinem Artikel Mit Instagram Geld verdienen, den Kanal YouTube erkläre ich in Mit YouTube Geld verdienen. Welche Modelle es gibt, zeigt der Überblick Online Geld verdienen.
Wenn du es trotzdem lernen willst
Für klassisches UGC brauchst du keinen teuren Kurs. Sauberer Ton, gutes Licht, ein einfacher Schnitt und ein kleines Portfolio mit drei bis fünf Beispielvideos reichen für den Start. Übe an Produkten, die du ohnehin zu Hause hast, und lege dir eine einfache Vorlage für Rechte und Preise an.
Ein Kurs-Tipp mit Einschränkung: Die AIVATAR Academy zeigt laut Angebot, wie du mit KI-Werkzeugen einen digitalen Avatar erstellst, der Videos spricht. Das ist etwas anderes als klassisches UGC. Marken buchen bei UGC meist echte Menschen, die ein Produkt zeigen. Ein KI-Avatar passt eher, wenn du Inhalte für den eigenen Kanal produzieren willst, ohne selbst vor die Kamera zu müssen.
Kurs-Tipp: AIVATAR Academy
Laut Angebot gehören ein Videokurs zu Foto-zu-Video und Talking-Head-Technik, Zugang zu einer Community, ein Bilder-Werkzeug (Avatar Creator Studio), KI-Assistenten mit Prompts sowie Live-Calls dazu. Preis laut Digistore24-Bestellformular (Stand 13.10.2026): 165,55 € zuzüglich 19 % MwSt., zusammen 197 €. Für bestimmte KI-Tools können je nach Verbrauch laufende Zusatzkosten ab 19 € entstehen. Passt, wenn du Content für den eigenen Kanal mit KI-Avatar erstellen willst. Passt eher nicht, wenn du als UGC Creator für Marken echte Menschen im Video zeigen willst.
Für den Start brauchst du auch hierfür keinen Kurs. Wenn dich der eigene Kanal reizt, ist der kostenlose Kickstart der bessere erste Schritt, mehr dazu im Fazit.
Mein Fazit
UGC ist ein ehrliches Nebenprojekt für Menschen, die gern filmen und Aufträge aktiv suchen. Du brauchst keine Reichweite und wenig Geld, aber du tauschst Zeit gegen Honorar. Wer Rechte sauber klärt, die Kennzeichnung ernst nimmt und mit Preisdruck leben kann, kann damit starten. Wenn du etwas aufbauen willst, das dir gehört, lohnt sich zusätzlich der Blick auf einen eigenen Kanal.
Der beste Start ist ein Plan statt eines teuren Kurses. Hol dir den kostenlosen Affilionär Kickstart* und entscheide danach in Ruhe, welcher Weg zu dir passt. Wenn du erst einen Überblick willst, lies meinen Leitartikel.
Häufige Fragen
Was verdient ein UGC Creator?
Das lässt sich seriös nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wie viele Aufträge du bekommst, welche Rechte du einräumst und wie lange du pro Video arbeitest. Zahlen aus Videos oder Anzeigen zeigen oft nur Einzelfälle. Rechne mit Anlaufzeit und schwankenden Aufträgen.
Brauche ich viele Follower, um UGC Creator zu werden?
Nein. Marken kaufen bei UGC das Video, nicht deine Reichweite. Sie veröffentlichen es meist auf ihren eigenen Kanälen oder in ihrer Werbung. Wichtiger sind ein gutes Portfolio, saubere Videos und Zuverlässigkeit.
Brauche ich als UGC Creator ein Gewerbe?
Wer dauerhaft und mit Gewinnabsicht Aufträge annimmt, meldet in der Regel ein Gewerbe an oder klärt vorher seinen Status mit dem Finanzamt. Mehr dazu in meinem Artikel zur Gewerbeanmeldung. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung, im Zweifel fragst du eine Steuerberatung.
Was ist der Unterschied zwischen UGC Creator und Influencer?
Influencer veröffentlichen Beiträge auf ihrem eigenen Kanal und verkaufen ihre Reichweite. UGC Creator liefern Inhalte, die die Marke selbst nutzt. Deshalb zählt bei UGC das Material, nicht die Followerzahl.
Muss ich UGC Videos als Werbung kennzeichnen?
Das hängt davon ab, wo der Inhalt erscheint. Postet die Marke das Video auf ihrem eigenen Kanal, ist der Werbecharakter meist klar. Veröffentlichst du es selbst auf deinem Kanal, musst du den kommerziellen Zweck erkennbar machen. Im Zweifel klärst du das vor dem Dreh mit der Marke.
Kann ich UGC auch ohne eigenes Gesicht machen?
Ja, etwa mit Produktvideos, Händen im Bild oder Voiceover. Viele Marken wollen aber echte Menschen, die ein Produkt nutzen. KI-Avatare sind etwas anderes als klassisches UGC und passen nicht zu jedem Auftrag.
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Gratis Einstiegsplan ansehenQuellen
- UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten (gesetze-im-internet.de), Stand 13.10.2026
- UWG § 5a Irreführung durch Unterlassen (gesetze-im-internet.de), Stand 13.10.2026
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Dieser Artikel wurde teilweise mit KI-Unterstützung erstellt.
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