Kurz gesagt
Wer Affiliate Marketing mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, muss in aller Regel ein Gewerbe anmelden, und zwar beim Gewerbeamt der Gemeinde, sobald er startet (§ 14 GewO). Ein Nebengewerbe reicht, wenn du angestellt bist. Danach folgt innerhalb eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
Inhalt
Bevor ich meinen ersten Affiliate-Link veröffentlicht habe, hatte ich eine Menge Fragen im Kopf. Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden? Wo? Was schreibe ich in das Formular? Und was sagt mein Arbeitgeber dazu? In Foren habe ich dazu so viele verschiedene Antworten gefunden, dass ich am Ende verwirrter war als vorher.
Deshalb habe ich damals aufgeschrieben, wie ich es gemacht habe. Diese Version ist auf dem Stand von 2026.
Muss ich als Affiliate ein Gewerbe anmelden?
In aller Regel ja. Nach § 14 GewO muss jeder, der ein stehendes Gewerbe beginnt, das gleichzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Gewerbe heißt vereinfacht: eine selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der du Gewinn erzielen willst. Die Handelskammer Hamburg formuliert es so: Jede selbstständige, planmäßige Tätigkeit auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht muss angemeldet werden.
Genau das ist Affiliate Marketing. Du bewirbst regelmäßig Produkte und bekommst dafür Provisionen. Das unterscheidet dich von jemandem, der einmal seine alte Uhr bei eBay verkauft. Wer dagegen jede Woche Uhren einkauft und weiterverkauft, will Gewinn machen, und dann ist es ein Gewerbe.
Und Freiberufler? Freie Berufe brauchen kein Gewerbe. Welche das sind, steht in § 18 EStG: zum Beispiel wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende Tätigkeiten und Katalogberufe wie Ärzte oder Journalisten. Reines Affiliate Marketing fällt nach meinem Verständnis nicht darunter. Wenn du unsicher bist, frag bei deinem Gewerbeamt oder Finanzamt nach.
Auch Digistore24 weist in seinem Hilfe-Center darauf hin: Wer als Affiliate Produkte bewirbt, handelt unternehmerisch.
Wann solltest du anmelden?
Das Gesetz sagt „gleichzeitig“ mit dem Beginn. Ich habe mein Gewerbe deshalb angemeldet, bevor ich die ersten Provisionen verdient habe.
Mir hat das auch persönlich geholfen. Mit dem Gewerbeschein in der Hand hat sich mein Projekt nicht mehr wie ein Hobby angefühlt, sondern wie ein echtes Business. Das hat mir Druck und Motivation gegeben, dranzubleiben. 💪
Übrigens: Ausgaben, die du schon vor der Anmeldung für dein Business hattest, können steuerlich eine Rolle spielen. Laut ELSTER zählen Vorbereitungshandlungen bereits zur unternehmerischen Tätigkeit. Die Details dazu klärst du am besten mit einer Steuerberatung.
Wo meldest du das Gewerbe an?
Beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Die Adresse findest du am schnellsten, wenn du „Name deiner Stadt + Gewerbeanmeldung“ suchst. Bei mir in Köln war die Gewerbeanmeldung direkt auf der Seite der Stadt verlinkt.
Viele Städte bieten die Anmeldung inzwischen auch online an. Dann füllst du das Formular am Rechner aus und zahlst die Gebühr digital. Ob das bei dir geht, steht auf der Seite deines Gewerbeamts.
Diese Unterlagen brauchst du
- das ausgefüllte Anmeldeformular (Gewerbeanzeige)
- Personalausweis oder Reisepass, beim Reisepass zusätzlich eine Meldebestätigung
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Tätigkeit erlaubt
- die Gebühr: Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. In Hamburg sind es laut Handelskammer 25 €.
Wenn alles dabei ist, geht es schnell. Bei mir hat die Anmeldung selbst vor Ort keine zehn Minuten gedauert, die Wartezeit nicht mitgerechnet.
Das Formular: worauf es ankommt
Die Gewerbeanzeige fragt zuerst deine persönlichen Daten ab, danach die Angaben zum Betrieb. Die meisten Felder sind selbsterklärend. Auf drei Punkte solltest du achten:
1. Betriebsadresse
Die meisten Affiliates starten von zu Hause. Dann ist deine Wohnadresse die Betriebsadresse. Hast du ein externes Büro, trägst du dieses ein.
2. Haupt- oder Nebenerwerb
Bist du angestellt und machst Affiliate Marketing nebenbei, kreuzt du Nebenerwerb an. So habe ich es auch gemacht. Wichtig zu wissen: Ob du sozialversicherungsrechtlich hauptberuflich selbstständig bist, entscheidet nicht das Kreuz auf dem Formular, sondern deine tatsächliche Situation. Wenn dein Business wächst und du über einen Wechsel nachdenkst, sprich vorher mit deiner Krankenkasse.
3. Beschreibung der Tätigkeit
Das ist der Punkt, über den ich am längsten nachgedacht habe. Das Gewerbeamt möchte eine möglichst genaue Beschreibung. Du selbst willst aber etwas Spielraum, damit du nicht bei jeder Erweiterung ummelden musst.
Mein erster Versuch war „Online-Vertrieb“, weil ich mir die Option auf einen eigenen Shop offenhalten wollte. Das war meiner Sachbearbeiterin zu allgemein. Eingetragen haben wir dann „Online-Marketing“. Damit waren Affiliate Marketing und später auch eigene digitale Produkte abgedeckt.
Eine Formulierung wie „Online-Marketing, Vermittlung von Produkten gegen Provision (Affiliate Marketing), Vertrieb eigener digitaler Produkte“ ist konkret und lässt dir trotzdem Luft. Am Ende entscheidet die Person beim Gewerbeamt, was sie akzeptiert.
Nebengewerbe und Arbeitgeber
Ich habe meinem Arbeitgeber offen gesagt, dass ich ein Nebengewerbe starte, und mir das schriftlich bestätigen lassen. Das ist kein Gesetz, sondern mein persönlicher Rat. Chefs wechseln, und dann ist es gut, etwas Schriftliches zu haben.
Schau in deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Die IHK Köln schreibt dazu: Grundsätzlich steht es Beschäftigten frei, weitere Tätigkeiten aufzunehmen. Eine Erlaubnis brauchst du laut IHK vor allem, wenn sich die Tätigkeit mit deinem Job überschneidet, du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst oder deine Arbeitsleistung darunter leidet. Bei Affiliate Marketing in einem ganz anderen Thema als deinem Job ist das selten ein Problem. Im Zweifel hilft dir eine arbeitsrechtliche Beratung.
Was nach der Anmeldung passiert
Das Gewerbeamt gibt deine Anmeldung an andere Stellen weiter, laut Handelskammer Hamburg zum Beispiel an die Kammer und je nach Branche an weitere Behörden. Beim Finanzamt meldest du dich trotzdem selbst. Für dich stehen dann diese Schritte an:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Innerhalb eines Monats nach Beginn musst du ihn elektronisch über ELSTER abgeben (§ 138 AO). Wie das Schritt für Schritt geht, zeige ich dir in meiner Ausfüllhilfe zum Fragebogen.
- Kleinunternehmerregelung entscheiden: Im Fragebogen wählst du, ob du sie nutzt. Was dafür und dagegen spricht, steht in Kleinunternehmerregelung für Affiliates.
- IHK-Mitgliedschaft: Du wirst automatisch Mitglied. Solange du nicht im Handelsregister stehst und dein Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn 5.200 € nicht übersteigt, bist du nach § 3 Abs. 3 IHKG beitragsfrei.
- Konto und Rechtliches: Ein separates Konto und die Pflichtseiten für deine Website gehören für mich direkt dazu.
Und die Gewerbesteuer?
Für Einzelunternehmer gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Er wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Für viele Affiliates im Nebengewerbe spielt die Gewerbesteuer deshalb am Anfang keine große Rolle. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du aber unabhängig davon.
Mein Fazit
Ein Gewerbe anzumelden klingt nach viel Bürokratie. In der Praxis war es für mich einer der einfachsten Schritte auf dem ganzen Weg. Formular ausfüllen, Ausweis mitnehmen, Gebühr zahlen, fertig. Viel wichtiger ist, was danach kommt: dein erstes Projekt. Wenn du wissen willst, wie du Schritt für Schritt startest, schau in mein Handbuch. 🚀
Häufige Fragen
Muss ich als Affiliate ein Gewerbe anmelden?
In aller Regel ja. Affiliate Marketing ist eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und gehört nicht zu den freien Berufen nach § 18 EStG. Im Zweifel fragst du bei deinem Gewerbeamt oder deiner IHK nach.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. In Hamburg sind es laut Handelskammer 25 €. Den Betrag für deinen Ort findest du auf der Website deiner Stadt.
Kann ich ein Gewerbe online anmelden?
In vielen Städten ja, über das Serviceportal der Stadt oder des Landes. Ob das bei dir geht, steht auf der Seite deines Gewerbeamts.
Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Ich empfehle, das offen und schriftlich zu klären.
Muss ich IHK-Beitrag zahlen?
Mit dem Gewerbe wirst du Mitglied der IHK. Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag sind aber beitragsfrei, solange ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 € nicht übersteigt (§ 3 Abs. 3 IHKG).
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Gratis Einstiegsplan ansehenQuellen
- § 14 GewO: Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- § 18 EStG: freiberufliche Tätigkeit (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- ELSTER: Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen), Stand 25.09.2026
- § 11 GewStG: Steuermesszahl und Steuermessbetrag (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- § 3 IHKG: Beiträge (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- Handelskammer Hamburg: Gewerbeanmeldung, Stand 25.09.2026
- IHK Köln: Gründen im Nebenerwerb, Stand 25.09.2026
- Digistore24 Hilfe-Center: Gewerbepflicht und Kleinunternehmerregelung, Stand 25.09.2026
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von Daniel Kocks und Fabian Habich geprüft und überarbeitet.
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