Kurz gesagt

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldet deine neue Selbstständigkeit beim Finanzamt an. Du musst ihn innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit elektronisch über ELSTER übermitteln, danach bekommst du deine Steuernummer per Post. Die wichtigsten Stellen für Affiliates sind die Umsatzschätzung und die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.

Inhalt
  1. Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
  2. Bevor du startest: diese Unterlagen brauchst du
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER: so kommst du hin
  4. Schritt 1: persönliche Angaben
  5. Schritt 2: Angaben zum Betrieb
  6. Schritt 3: Einkünfte schätzen, ohne dich verrückt zu machen
  7. Schritt 4: Gewinnermittlung und Lohnsteuer
  8. Schritt 5: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
  9. Schritt 6: prüfen, abschicken, Steuernummer abwarten
  10. Was das für dich als Affiliate bedeutet
  11. Typische Fehler, die ich oft sehe
  12. Häufige Fragen

Als ich mein Gewerbe angemeldet hatte, dachte ich: Geschafft. Ein paar Tage später kam die Erkenntnis, dass noch ein Schritt fehlt. Das Finanzamt wollte genau wissen, was ich vorhabe, und zwar über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Ich saß damals ziemlich ratlos davor. Viele Zeilen, viele Begriffe, die ich als Angestellter nie gebraucht hatte. Genau deshalb habe ich 2018 meine eigene Ausfüllhilfe geschrieben. Seitdem hat sich einiges geändert: Der Fragebogen läuft heute komplett über ELSTER, und die Kleinunternehmerregelung hat seit 2025 neue Grenzen. Hier ist deshalb die aktualisierte Version, mit Fokus auf Affiliate Marketing im Nebengewerbe.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist deine Anmeldung beim Finanzamt. Mit ihm teilst du mit, dass du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hast, und machst Angaben zu dir, deinem Betrieb und deinen voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen. Auf dieser Basis vergibt das Finanzamt deine Steuernummer, legt gegebenenfalls Vorauszahlungen fest und ordnet dich bei der Umsatzsteuer ein.

Die Pflicht dazu steht in § 138 der Abgabenordnung. Du musst den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit abgeben (§ 138 Abs. 4 AO), und zwar elektronisch (§ 138 Abs. 1b AO). ELSTER weist ausdrücklich darauf hin, dass du ihn unaufgefordert einreichen musst. Du wartest also nicht auf Post vom Finanzamt.

Für Affiliates ist der richtige Vordruck der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“. Er gilt laut ELSTER für die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Wer eine GmbH, UG oder Personengesellschaft gründet, braucht einen anderen Fragebogen.

Übrigens: Den Begriff „Kleingewerbe“ kennt der Fragebogen nicht. Gemeint ist meistens ein Einzelunternehmen, oft im Nebenerwerb und mit Kleinunternehmerregelung. Genau dafür ist diese Ausfüllhilfe gedacht.

Bevor du startest: diese Unterlagen brauchst du

Plane für den Fragebogen einen ruhigen Abend ein. Ich habe damals deutlich länger gebraucht als gedacht, weil ich ständig Unterlagen suchen musste. Lege dir am besten vorher bereit:

  • deine steuerliche Identifikationsnummer (steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder deinem Einkommensteuerbescheid)
  • deinen letzten Einkommensteuerbescheid, falls du schon angestellt bist
  • die Gewerbeanmeldung mit Datum und Tätigkeitsbeschreibung (wie das geht, steht in Gewerbe anmelden für Affiliates)
  • die IBAN für Steuererstattungen, gerne schon dein separates Konto fürs Business
  • eine grobe Schätzung deiner Umsätze und Gewinne für dieses und nächstes Jahr

Außerdem brauchst du ein ELSTER-Benutzerkonto. Wenn du deine Einkommensteuererklärung schon über ELSTER machst, kannst du dein bestehendes Konto nutzen. Für Neugründer ohne Konto gibt es eine eigene Registrierung. Die Handelskammer Hamburg nennt für die Registrierung etwa zwei Wochen, also fang nicht erst am letzten Tag der Monatsfrist an. ⏳

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER: so kommst du hin

Seit dem 1. Januar 2021 musst du den Fragebogen elektronisch übermitteln. Das bestätigt ELSTER auf der Infoseite zur Unternehmensgründung. So findest du ihn:

  1. Bei „Mein ELSTER“ einloggen.
  2. „Formulare & Leistungen“ und dann „Alle Formulare“ öffnen.
  3. Unter „Unternehmensgründung“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ auswählen.
  4. „Neue Steuernummer beantragen“ wählen und das zuständige Finanzamt eintragen.

Zuständig ist laut ELSTER das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei den meisten Affiliates ist das die eigene Wohnung und damit dein Wohnsitz-Finanzamt. Das zuständige Amt findest du über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Fragebogen ohne ELSTER? Das geht nur als Ausnahme. Das Finanzamt kann auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten, wenn sie für dich eine unbillige Härte wäre (§ 138 Abs. 1b AO). Dann gibst du die Angaben auf dem amtlichen Papiervordruck ab. Ein normales PDF, das du dir aus dem Netz lädst und per Post schickst, reicht also ohne diesen Antrag nicht. Alternativ kann eine Steuerberatung den Fragebogen für dich übermitteln.

Schritt 1: persönliche Angaben

Der erste Teil ist der einfachste. Hier geht es um dich als Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Religion (für die Kirchensteuer), Familienstand und gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner. Laut ELSTER-Anleitung musst du Angaben zum Lebenspartner nur machen, wenn es eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist.

Bei den Kontaktdaten trage ich immer die privaten Daten ein. Die Kontaktdaten des Betriebs kommen später an eigener Stelle. So vermeidest du Verwechslungen.

Art der Tätigkeit

Hier beschreibst du kurz, was du machst. ELSTER möchte eine kurze, konkrete Beschreibung. Ich habe mich an meiner Gewerbeanmeldung orientiert und „Online-Marketing“ eingetragen. Du kannst es genauer machen, zum Beispiel „Online-Marketing, Vermittlung von digitalen Produkten gegen Provision (Affiliate Marketing)“. Wichtig ist, dass die Beschreibung zu deiner Gewerbeanmeldung passt.

Bankverbindung

Für Steuererstattungen hast du zwei Möglichkeiten: eine Bankverbindung für alles oder eine für Personensteuern (Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer) und eine andere für Betriebssteuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer). Ich habe damals zwei Konten angegeben, weil ich Privat und Business sauber trennen wollte. Warum ich das für sinnvoll halte, erkläre ich in Brauche ich ein Geschäftskonto als Kleinunternehmer?

Wenn du am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen willst, musst du dem Finanzamt zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat schicken. Dann bucht es fällige Steuern am letztmöglichen Tag automatisch ab.

Steuerberatung und Empfangsvollmacht

Wenn dich eine Steuerberatung unterstützt, trägst du sie hier ein. Du kannst auch eine empfangsbevollmächtigte Person bestimmen, die deine Post vom Finanzamt bekommt. Dafür ist eine gesonderte Vollmacht nötig. Machst du deine Steuern selbst, lässt du diese Felder leer.

Schritt 2: Angaben zum Betrieb

Jetzt geht es um dein Business. Die ELSTER-Anleitung nennt als Beispiel für die Bezeichnung des Betriebs „Otto Müller, Gerüstbau“. Für dich also zum Beispiel „Max Mustermann, Online-Marketing“.

  • Anschrift und Kontakt des Betriebs: Die meisten Affiliates arbeiten von zu Hause. Dann ist die Betriebsanschrift deine Wohnadresse. Dazu kommen die geschäftliche E-Mail-Adresse und die Website.
  • Betriebsstätten: Hast du nur dein Arbeitszimmer oder deinen Laptop am Küchentisch, gibt es keine weiteren Betriebsstätten.
  • Handelsregister: Als Einzelunternehmer im Nebengewerbe bist du in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen. Dann kreuzt du „nein“ an.
  • Gründungsform und Gründungsdatum: Bei einer Neugründung ist das Gründungsdatum laut ELSTER in der Regel das Datum, an dem du mit der Tätigkeit begonnen hast.

Beginn der Tätigkeit

Dieses Feld unterschätzen viele. Laut ELSTER zählen Vorbereitungshandlungen bereits zur unternehmerischen Tätigkeit. Der Beginn kann also vor dem Datum der Gewerbeanmeldung liegen, zum Beispiel wenn du vorher schon Hosting oder Software fürs Business gekauft hast. Ich habe damals einfach das Datum meiner Gewerbeanmeldung eingetragen. Wenn du schon vorher Ausgaben hattest, sprich das am besten mit einer Steuerberatung ab.

Bisherige betriebliche Verhältnisse

Hier fragt das Finanzamt, ob du in den letzten Jahren schon selbstständig warst oder an Gesellschaften beteiligt bist. Ist das dein erstes Gewerbe, ist dieser Punkt schnell erledigt.

Schritt 3: Einkünfte schätzen, ohne dich verrückt zu machen

An diesem Teil habe ich am längsten gesessen. Das Finanzamt möchte wissen, welche Einkünfte du im Gründungsjahr und im Folgejahr erwartest. Laut Handelskammer Hamburg beziehen sich diese Angaben auf die Festsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer.

Du trägst dabei nicht nur dein Business ein, sondern auch deine anderen Einkünfte. Im Nebengewerbe heißt das vor allem:

  • Gewerbebetrieb: dein erwarteter Gewinn aus Affiliate Marketing, also Provisionen minus Ausgaben.
  • Nichtselbständige Arbeit: dein Einkommen aus dem Job. Hier hilft der letzte Einkommensteuerbescheid.
  • Kapitalvermögen, Vermietung: nur wenn du so etwas hast.

Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Schätze realistisch und eher vorsichtig. Ich hatte damals keinerlei Gefühl dafür, was im ersten Jahr möglich ist. Ein Freund, der schon selbstständig war, hat mir geholfen, eine ehrliche Zahl zu finden. Am Anfang laufen oft mehr Kosten als Einnahmen auf, zum Beispiel für Hosting, E-Mail-Tool oder Weiterbildung. Das darfst du berücksichtigen.

Wichtig ist aber auch: Die Schätzung ist keine Wunschzahl. Wenn du bewusst zu niedrig schätzt, hilft dir das nicht. Liegst du später deutlich darüber, kann das Finanzamt Vorauszahlungen anpassen und Steuern nachfordern. Umgekehrt kannst du selbst eine Anpassung beantragen, wenn es schlechter läuft als gedacht.

Schritt 4: Gewinnermittlung und Lohnsteuer

Gewinnermittlung: Als Einzelunternehmer ohne Buchführungspflicht wählst du die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Laut ELSTER musst du erst bilanzieren, wenn du nach anderen Gesetzen Bücher führen musst oder aus dem einzelnen Betrieb mehr als 800.000 € Umsatz oder als Gewerbetreibender mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr erzielst. Die EÜR ist deutlich einfacher: Einnahmen minus Ausgaben, fertig.

Lohnsteuer: Diesen Abschnitt brauchst du nur, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Am Anfang hat kaum ein Affiliate Angestellte. Dann lässt du ihn leer.

Schritt 5: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Das ist der wichtigste Teil des ganzen Fragebogens. Ich hätte hier damals fast das falsche Kreuz gesetzt, weil ich nicht genau gelesen hatte. Nimm dir also Zeit. ⚠️

Summe der Umsätze

Zuerst schätzt du deinen Gesamtumsatz im Gründungsjahr und im Folgejahr. Umsatz ist nicht Gewinn: Hier zählen alle Einnahmen, also bei Affiliates vor allem die Provisionen, bevor Kosten abgezogen werden.

Kleinunternehmerregelung: ja oder nein?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Deine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Für das Gründungsjahr gilt eine Besonderheit: Laut BMF-Schreiben vom 18.03.2025 und ELSTER-Anleitung ist im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit die Grenze von 25.000 € maßgebend, nicht die 100.000 €. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung.

Im Fragebogen hast du zwei Wege:

  • Kleinunternehmerregelung anwenden: Du weist keine Umsatzsteuer aus, gibst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, kannst aber auch keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben zurückholen.
  • Auf die Kleinunternehmerregelung verzichten: Dann bist du von Anfang an regelbesteuert. Dieser Verzicht ist unwiderruflich und bindet dich laut ELSTER und § 19 Abs. 3 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.

Welche Variante für dich passt, hängt von deiner Situation ab. Für die meisten Affiliates im Nebengewerbe ist die Kleinunternehmerregelung am Anfang die einfachere Wahl. Alle Vor- und Nachteile, auch das Thema Digistore24 und ausländische Tools, habe ich in meinem Artikel zur Kleinunternehmerregelung für Affiliates zusammengefasst.

Voraussichtliche Zahllast

Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, trägst du laut ELSTER hier eine Null ein. Ausnahme: Du schuldest trotzdem Umsatzsteuer für bestimmte Fälle, zum Beispiel für Leistungen, bei denen du als Leistungsempfänger Steuerschuldner bist (§ 13b UStG). Das kann bei Tools oder Werbeplattformen aus dem Ausland passieren. Dann gehört die geschätzte Steuer dafür hier hinein.

Soll- oder Istversteuerung

In meinem alten Artikel hatte ich empfohlen, hier die Istversteuerung anzukreuzen. Leser haben mir damals zu Recht geschrieben, dass ELSTER bei gewählter Kleinunternehmerregelung meldet, dass diese Angaben nicht erforderlich sind. Als Kleinunternehmer lässt du diesen Punkt also frei. Wenn du regelbesteuert bist, ist die Istversteuerung (Steuer erst bei Zahlungseingang) für Einzelunternehmer mit kleinem Umsatz meist die angenehmere Wahl. Laut ELSTER kann das Finanzamt sie bis zu einem Vorjahresumsatz von 800.000 € gestatten.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Du kannst im Fragebogen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Das Finanzamt leitet den Antrag laut ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, das dir die Nummer mitteilt. Sie ist wichtig, wenn du mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern zu tun hast. Bedenke aber: Gibst du sie bei ausländischen Anbietern an, rechnen diese oft ohne Umsatzsteuer ab und du schuldest die Steuer selbst. Kläre das vorher, wenn du unsicher bist.

Die restlichen Umsatzsteuer-Punkte

Geschäftsveräußerung im Ganzen, Organschaft, Bauleistungen, One-Stop-Shop: Das betrifft Affiliates im Normalfall nicht. Lies die Fragen trotzdem kurz durch und beantworte sie mit „nein“, wenn sie nicht auf dich zutreffen.

Schritt 6: prüfen, abschicken, Steuernummer abwarten

Bevor du auf „Absenden“ klickst, prüft ELSTER deine Eingaben. Harte Fehler musst du beheben, Hinweise solltest du lesen. Genau so ein Hinweis hat damals Lesern von mir gezeigt, dass bei Kleinunternehmern die Soll-/Istversteuerung leer bleibt.

Anhänge wie eine Empfangsvollmacht oder Verträge kannst du laut ELSTER direkt als PDF mitschicken. Das SEPA-Lastschriftmandat bekommst du beim Finanzamt oder auf der Internetseite deiner Landesfinanzverwaltung.

Danach prüft das Finanzamt den Fragebogen und schickt dir deine Steuernummer per Post. Wenn du dich extra als Gründer bei ELSTER registriert hast, erlaubt dieses erste Zertifikat laut ELSTER nur die Übermittlung des Fragebogens. Für spätere Steuererklärungen musst du es dann zu einem vollwertigen Benutzerkonto erweitern.

Was das für dich als Affiliate bedeutet

Die Steuernummer ist nicht nur Bürokratie. Du brauchst sie ganz praktisch für dein Business. Digistore24 zahlt dir laut eigenem Hilfe-Center erst Provisionen aus, wenn du eine Steuernummer oder USt-IdNr. hinterlegt hast. Auch andere Partnerprogramme fragen danach.

Meine Reihenfolge, die ich dir heute empfehlen würde:

  1. Gewerbe anmelden (Anleitung)
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abschicken (dieser Artikel)
  3. separates Konto für Einnahmen und Ausgaben einrichten (Geschäftskonto ja oder nein)
  4. Website mit Impressum und Datenschutz aufsetzen (rechtliche Pflichtseiten)

Wenn du noch ganz am Anfang stehst und erst verstehen willst, wie Affiliate Marketing Schritt für Schritt funktioniert, schau in mein Handbuch. Dort findest du den kompletten Weg, den ich selbst gegangen bin. 👍

Typische Fehler, die ich oft sehe

  • Frist verpasst: Der Monat läuft ab Beginn der Tätigkeit. Wer auf Post vom Finanzamt wartet, ist schnell zu spät.
  • Umsatz und Gewinn verwechselt: Bei der Umsatzsteuer zählt der Umsatz, bei der Einkommensteuer der Gewinn.
  • Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aus Versehen: Das Kreuz bindet dich fünf Jahre. Lies die Frage zweimal.
  • Job-Einkommen vergessen: Im Nebengewerbe gehört dein Gehalt mit in die Schätzung der Einkünfte.
  • Alte PDF-Vorlagen genutzt: Zeilennummern und Grenzen haben sich über die Jahre geändert. Halte dich an das aktuelle ELSTER-Formular und seine Hilfetexte.

Ich bin kein Steuerberater, sondern schreibe hier aus meiner eigenen Gründung und dem, was ELSTER und die Gesetze heute sagen. Wenn deine Situation komplizierter ist, zum Beispiel mit mehreren Einkunftsarten oder Auslandsbezug, lohnt sich ein Termin bei einer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben?

Ja. Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Übermittlung Pflicht. Papier ist nur auf Antrag bei einer unbilligen Härte erlaubt (§ 138 Abs. 1b AO).

Gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung noch als PDF?

Als Vorschau findest du ihn im Netz, abgeben musst du ihn aber elektronisch über ELSTER. Ein ausgedrucktes PDF per Post akzeptiert das Finanzamt nur in Härtefällen, die du vorher beantragen musst.

Wie lange habe ich Zeit, den Fragebogen abzugeben?

Einen Monat nach Beginn deiner Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Du musst ihn unaufgefordert übermitteln, auch wenn das Finanzamt dir keinen Brief schickt.

Was trage ich beim Umsatz ein, wenn ich noch gar nichts verdiene?

Eine realistische, eher vorsichtige Schätzung. Das Finanzamt nutzt die Werte für Vorauszahlungen und die Einordnung bei der Umsatzsteuer. Du darfst nicht bewusst zu niedrig schätzen, um die Kleinunternehmerregelung zu bekommen.

Brauche ich den Fragebogen auch als Freiberufler?

Ja. Der Fragebogen für Einzelunternehmen gilt für gewerbliche, freiberufliche und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Freiberufler melden nur kein Gewerbe an.

Wann kommt die Steuernummer?

Das Finanzamt prüft deinen Fragebogen und schickt dir die Steuernummer per Post. Wie lange das dauert, ist je nach Finanzamt unterschiedlich.

Wichtig: Ich bin kein Steuerberater und kein Anwalt. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bitte eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder das Finanzamt. Stand der Angaben: 25. September 2026.

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Quellen

  1. § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  2. § 19 UStG: Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  3. ELSTER: Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen), Stand 25.09.2026
  4. ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?, Stand 25.09.2026
  5. BMF-Schreiben vom 18.03.2025 zur Neufassung des § 19 UStG, Stand 25.09.2026
  6. Digistore24 Hilfe-Center: Gewerbepflicht und Kleinunternehmerregelung, Stand 25.09.2026
  7. Handelskammer Hamburg: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Stand 25.09.2026
  8. § 18 EStG: Einkünfte aus selbständiger Arbeit (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von Daniel Kocks und Fabian Habich geprüft und überarbeitet.

Daniel Kocks
Über den Autor: Daniel Kocks

Daniel ist seit 2018 nebenberuflich im Affiliate Marketing unterwegs, neben seinem Job und seiner Familie. Hier zeigt er, was bei ihm funktioniert hat und was nicht. Mehr über Daniel

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