Kurz gesagt
Als Affiliate brauchst du mindestens ein Impressum nach § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Setzt du Cookies oder Tracking ein, die nicht unbedingt nötig sind, brauchst du eine Einwilligung nach § 25 TDDDG. Außerdem musst du Werbung und Partnerlinks klar als solche kennzeichnen.
Inhalt
Bevor meine Website online ging, stand ein Thema ganz oben auf meiner Liste, das mir ehrlich gesagt ein bisschen Angst gemacht hat: das Rechtliche. Man liest so viel über Abmahnungen, dass man am liebsten gar nicht erst anfängt.
Die gute Nachricht: Die Pflichtseiten für eine Affiliate-Website sind überschaubar. Seit meinem ersten Artikel dazu haben sich aber die Gesetze geändert. Das Telemediengesetz gibt es nicht mehr, und für Cookies gibt es eigene Regeln. Hier ist der Stand 2026.
Wichtig vorweg: Ich bin kein Anwalt. Das hier ist meine Erfahrung als Websitebetreiber, geprüft an den Gesetzestexten. Für eine rechtliche Prüfung deiner Seite wende dich an eine spezialisierte Kanzlei.
Diese Pflichtseiten brauchst du
Für eine Affiliate-Website brauchst du mindestens ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Dazu kommen je nach Technik eine Cookie-Einwilligung und immer eine klare Kennzeichnung deiner Werbung und Partnerlinks.
| Was | Rechtsgrundlage | Wann nötig |
|---|---|---|
| Impressum | § 5 DDG | Bei jeder geschäftsmäßigen Website, also auch bei Affiliate-Seiten |
| Datenschutzerklärung | DSGVO, insbesondere Art. 13 | Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, praktisch immer |
| Cookie-Einwilligung | § 25 TDDDG | Bei Cookies oder Tracking, die nicht unbedingt erforderlich sind |
| Werbekennzeichnung | § 6 DDG, § 5a Abs. 4 UWG | Bei jedem Partnerlink und jeder bezahlten Kooperation |
Impressum nach § 5 DDG
Das Impressum stand früher im Telemediengesetz. Heute regelt es § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste müssen bestimmte Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ halten. Eine Affiliate-Website gehört dazu, weil du damit Geld verdienen willst.
Für Einzelunternehmer sind vor allem diese Angaben wichtig:
- Name und Anschrift: dein vollständiger Name und laut Gesetz die Anschrift, „unter der du niedergelassen bist“. Ein reines Postfach genügt dafür nicht. Arbeitest du von zu Hause, ist das meist deine Wohnadresse.
- Kontakt für schnelle elektronische Kommunikation: in der Praxis eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, meist eine Telefonnummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls du eine hast. Als Kleinunternehmer musst du keine haben. Wenn du aber eine besitzt, gehört sie ins Impressum.
- Handelsregister, falls du eingetragen bist. Als Einzelunternehmer im Nebengewerbe meist nicht.
Für Unternehmen mit anderer Rechtsform, reglementierte Berufe oder audiovisuelle Mediendienste nennt § 5 DDG weitere Angaben. Die betreffen die meisten Affiliates am Anfang nicht.
Wo das Impressum hingehört
Auf deiner Website sollte es von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein, üblich ist ein Link im Footer. Das gilt aber nicht nur für die Website. Auch deine Social-Media-Profile und deine Newsletter brauchen einen Weg zum Impressum, zum Beispiel über einen Link in der Profilbeschreibung oder im Footer jeder E-Mail.
Kleiner Check: Steht in deinem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“? Dann ist es veraltet und du solltest es auf das DDG umstellen.
Datenschutzerklärung nach DSGVO
Sobald du personenbezogene Daten verarbeitest, musst du informieren, was du damit machst. Das regelt die Datenschutz-Grundverordnung, vor allem Art. 13. Und personenbezogene Daten verarbeitest du praktisch immer: Schon dein Webhoster speichert beim Aufruf deiner Seite in der Regel IP-Adressen in Server-Logfiles.
Als Affiliate kommen meist noch weitere Punkte dazu:
- E-Mail-Marketing: Wer sich für deinen Newsletter einträgt, gibt dir seine E-Mail-Adresse. Du musst erklären, welches Tool du nutzt und wofür. Ich nutze zum Beispiel Klick-Tipp.
- Eingebundene Inhalte: YouTube-Videos, Instagram-Posts oder Karten von Drittanbietern übertragen oft Daten an diese Anbieter.
- Analyse und Werbung: Tools wie Google Analytics oder der Meta-Pixel.
- Kontaktformular und Kommentare: Auch hier verarbeitest du Daten.
Die Datenschutzerklärung musst du nicht von Hand schreiben. Es gibt bekannte Generatoren, zum Beispiel von eRecht24 oder den Datenschutz-Generator von Dr. Thomas Schwenke, mit dem ich damals meine erste Datenschutzerklärung erstellt habe. Welche Version und welche Kosten für dich gelten, steht direkt beim Anbieter. Wichtig ist: Die Erklärung muss zu dem passen, was deine Seite tatsächlich tut. Wenn du ein neues Tool einbaust, aktualisierst du auch die Datenschutzerklärung.
Zur DSGVO gehört noch mehr, zum Beispiel Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern wie deinem Hoster oder E-Mail-Tool. Die bieten seriöse Anbieter meist direkt im Kundenkonto zum Abschluss an.
Cookie-Einwilligung nach TDDDG
Den berühmten Cookie-Banner regelt nicht die DSGVO allein, sondern vor allem § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Die Grundregel: Wenn du Informationen auf dem Gerät deiner Besucher speicherst oder dort ausliest, brauchst du ihre Einwilligung, und zwar auf Basis klarer und umfassender Informationen.
Keine Einwilligung brauchst du, wenn die Speicherung unbedingt erforderlich ist, damit du einen Dienst bereitstellen kannst, den der Nutzer ausdrücklich wünscht. Ein Beispiel ist der Warenkorb in einem Onlineshop.
Für Affiliates heißt das in der Praxis:
- Nutzt du Analyse- oder Marketing-Tools mit Cookies oder ähnlichen Techniken, brauchst du vorher eine echte Einwilligung. Die Tools dürfen erst nach dem Klick auf „Akzeptieren“ laden.
- Nutzt du keine solchen Tools, brauchst du auch keinen Banner. Genau so habe ich es auf dieser Website gelöst: kein Tracking, keine Cookies, Schriften lokal eingebunden. Das spart dir Technik und deinen Besuchern Klicks. 🍪
Werbung und Partnerlinks kennzeichnen
Als ich meinen ersten Artikel zu diesem Thema geschrieben habe, war vieles noch unklar. Heute ist die Lage deutlicher. Zwei Vorschriften solltest du kennen:
- § 6 Abs. 1 DDG: Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu erkennen sein.
- § 5a Abs. 4 UWG: Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht. Und: Der Erhalt einer Gegenleistung wird vermutet, bis du glaubhaft machst, dass du keine bekommen hast.
Ein Affiliate-Link ist Werbung, denn du bekommst eine Provision, wenn jemand darüber kauft. Deine Leser müssen das erkennen können.
So mache ich es
Jeder Partnerlink auf meiner Website bekommt direkt ein Sternchen (*). Das Sternchen führt zu meinem Affiliate-Hinweis, wo ich erkläre, was es bedeutet. Artikel mit Partnerlinks bekommen zusätzlich oben einen Werbehinweis. So sieht jeder sofort, woran er ist.
Ich weiß, dass manche Seitenbetreiber darauf verzichten, weil sie weniger Klicks befürchten. Ich sehe das anders. Ehrlichkeit gegenüber deinen Lesern zahlt sich langfristig aus, und du gehst kein unnötiges Risiko ein.
Und auf Social Media?
Dort gelten dieselben Grundsätze. Wenn du in einer Story oder einem Reel ein Produkt mit Partnerlink empfiehlst, mach das klar erkennbar, zum Beispiel mit „Werbung“ am Anfang. Viele Plattformen haben dafür auch eigene Kennzeichnungsfunktionen.
Und der Haftungsausschluss?
In meinem alten Artikel hatte ich den Haftungsausschluss (Disclaimer) als dritte Pflichtseite genannt. Das muss ich korrigieren: Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Viele Websites haben trotzdem einen, auch ich unter Haftungsausschluss. Seine rechtliche Wirkung ist aber begrenzt. Er ersetzt weder ein korrektes Impressum noch eine saubere Datenschutzerklärung.
Deine Checkliste vor dem Livegang
- Impressum nach § 5 DDG, im Footer jeder Seite verlinkt
- Datenschutzerklärung passend zu deinen tatsächlich genutzten Tools
- Cookie-Einwilligung, falls du Tracking oder nicht notwendige Cookies nutzt
- Jeder Partnerlink gekennzeichnet, Erklärung auf einer eigenen Seite
- Impressum auch auf Social-Media-Profilen und im Newsletter erreichbar
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Hoster und E-Mail-Tool abgeschlossen
Die Pflichtseiten sind der letzte Baustein, bevor deine Website online geht. Vorher gehören Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dazu. Den kompletten Weg vom ersten Schritt bis zur fertigen Seite findest du in meinem Handbuch.
Häufige Fragen
Brauche ich als Affiliate ein Impressum?
Ja. Eine Affiliate-Website ist ein geschäftsmäßiger digitaler Dienst. Nach § 5 DDG musst du Name, Anschrift und Kontaktdaten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar angeben.
Gilt noch das Telemediengesetz (TMG)?
Nein. Die Impressumspflicht steht seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), in § 5. Wenn in deinem Impressum noch „§ 5 TMG“ steht, solltest du es aktualisieren.
Brauche ich immer einen Cookie-Banner?
Nein. Eine Einwilligung brauchst du nach § 25 TDDDG, wenn du Informationen auf dem Gerät des Nutzers speicherst oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, zum Beispiel für Analyse oder Werbung. Ohne solche Cookies und Tracking brauchst du keinen Banner.
Wie kennzeichne ich Affiliate-Links richtig?
So, dass Leser sofort erkennen, dass es sich um Werbung handelt. Ich nutze ein Sternchen direkt am Link und einen Hinweis, der erklärt, was es bedeutet. Auf Social Media ist ein klarer Hinweis wie „Werbung“ üblich.
Ist ein Haftungsausschluss (Disclaimer) Pflicht?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Viele Seiten haben ihn trotzdem, seine rechtliche Wirkung ist aber begrenzt. Wichtiger sind Impressum, Datenschutzerklärung und saubere Werbekennzeichnung.
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Gratis Einstiegsplan ansehenQuellen
- § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- § 6 DDG: Besondere Transparenzpflichten bei kommerziellen Kommunikationen (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- § 5a UWG: Irreführung durch Unterlassen (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 13 (EUR-Lex), Stand 25.09.2026
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von Daniel Kocks und Fabian Habich geprüft und überarbeitet.
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