Kurz gesagt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-€-Grenze. Du schreibst dann keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kannst aber auch keine Vorsteuer zurückholen.

Inhalt
  1. Was ist die Kleinunternehmerregelung?
  2. Die Grenzen seit 2025
  3. Was sie im Alltag bedeutet
  4. Kleinunternehmer bei Digistore24
  5. Reverse Charge: die Falle mit ausländischen Tools
  6. Vorteile und Nachteile für Affiliates
  7. Kleinunternehmerregelung im Nebenberuf
  8. So meldest du die Kleinunternehmerregelung an
  9. Wechsel in die Regelbesteuerung
  10. Vier Irrtümer, die sich hartnäckig halten
  11. Meine Tipps, damit du den Überblick behältst
  12. Häufige Fragen

Als ich 2018 mein Nebengewerbe angemeldet habe, war die Kleinunternehmerregelung für mich die logische Wahl. Ich hatte einen Vollzeitjob, wenig Zeit und keine Lust, mich jeden Monat mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu beschäftigen. Das hat sich für mich bewährt.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten aber neue Regeln. Die Grenzen sind gestiegen, und einige Details funktionieren anders als früher. Viele Artikel im Netz sind noch auf dem alten Stand. In diesem Artikel erkläre ich dir, was heute gilt und was das ganz praktisch für dich als Affiliate oder Nebenberufler bedeutet.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Wenn dein Umsatz klein genug ist, sind deine Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei. Du stellst dann keine Umsatzsteuer in Rechnung, führst keine ans Finanzamt ab und gibst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärung ab.

Der Preis dafür: Du kannst dir die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst, nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Wichtig, weil das oft verwechselt wird: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem, und bei einem Gewerbe kann auch Gewerbesteuer ein Thema werden. Mehr dazu in Gewerbe anmelden für Affiliates.

Die Grenzen seit 2025

Seit 2025 steht in § 19 Abs. 1 UStG: Deine Umsätze sind steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und
  • im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.
SituationWas gilt
GründungsjahrGrenze 25.000 € im laufenden Jahr (BMF-Schreiben vom 18.03.2025)
FolgejahreVorjahr höchstens 25.000 € und laufendes Jahr höchstens 100.000 €
Vorjahr über 25.000 €Keine Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr, auch wenn es dort weniger wird
Grenze im laufenden Jahr überschrittenSchon der Umsatz, der die Grenze überschreitet, ist regelbesteuert

Drei Punkte sind neu und wichtig:

1. Das Gründungsjahr. Wenn du mitten im Jahr startest, zählt laut BMF allein dein tatsächlicher Umsatz im laufenden Jahr, und maßgebend ist die Grenze von 25.000 €, nicht 100.000 €. Die ELSTER-Anleitung nennt dazu ein Beispiel: Wer vom 10. Mai bis 30. November 20.000 € umsetzt und im Dezember weitere 6.000 € bekommt, überschreitet die Grenze. Die 6.000 € sind dann schon regelbesteuert.

2. Es gibt keine Prognose mehr, sondern eine harte Grenze. Früher hat man mit einer Schätzung für das laufende Jahr gearbeitet. Heute gilt laut BMF: Bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist nicht mehr steuerfrei. Du wechselst also mitten im Jahr in die Regelbesteuerung, mit allen Folgen für Rechnungen und Voranmeldungen.

3. Es zählen vereinnahmte Entgelte. Nach § 19 Abs. 2 UStG wird der Gesamtumsatz nach den tatsächlich eingenommenen Entgelten berechnet. Für Affiliates heißt das: Maßgeblich ist, was an Provisionen tatsächlich bei dir ankommt.

Die alten Zahlen (17.500 € und 50.000 €, später 22.000 € und 50.000 €) findest du noch in vielen älteren Artikeln, auch in meinem eigenen von damals. Die gelten nicht mehr.

Was sie im Alltag bedeutet

Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

Schreibst du als Kleinunternehmer eine Rechnung, zum Beispiel für eine Kooperation mit einem Unternehmen oder ein eigenes kleines Produkt, weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss laut BMF ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auf die Rechnung. Eine umgangssprachliche Formulierung reicht, wenn sie eindeutig ist, zum Beispiel „steuerfreier Kleinunternehmer“. Viele schreiben „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Laut BMF dürfen Kleinunternehmer außerdem vereinfachte Rechnungen ausstellen und müssen keine E-Rechnung verschicken. Eine normale Rechnung, zum Beispiel als PDF, bleibt erlaubt.

Achtung: Weist du trotzdem Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt, obwohl du Kleinunternehmer bist. Das ist ein klassischer Anfängerfehler. 🙈

Keine Voranmeldungen, meistens

Die Pflichten zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG gelten für Kleinunternehmer nicht. Es gibt aber Ausnahmen: wenn du Umsatzsteuer als Leistungsempfänger schuldest (dazu gleich mehr) oder wenn das Finanzamt ausdrücklich eine Erklärung anfordert. Und sobald du eine Grenze überschreitest, gelten ab diesem Zeitpunkt die normalen Pflichten.

Keine Vorsteuer

Kaufst du einen Laptop für 1.190 € inklusive 190 € Umsatzsteuer, bekommst du als Kleinunternehmer die 190 € nicht vom Finanzamt zurück. Als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer zählt aber der volle Betrag.

Kleinunternehmer bei Digistore24

Für die meisten Affiliates im deutschsprachigen Raum ist Digistore24 der wichtigste Marktplatz. Ich nutze ihn selbst seit Jahren. Die gute Nachricht: Die Kleinunternehmerregelung passt hier gut.

Digistore24 tritt als Wiederverkäufer auf. Das heißt: Der Käufer kauft das Produkt bei Digistore24, nicht bei dir und auch nicht direkt beim Produktanbieter. Digistore24 kümmert sich um die Umsatzsteuer gegenüber dem Endkunden. Du schreibst als Affiliate keine Rechnungen an Käufer.

Deine Provision bekommst du über eine Gutschrift. Eine Gutschrift ist steuerlich eine Rechnung, die nicht du, sondern dein Auftraggeber ausstellt. Laut BMF kann eine Gutschrift auch über steuerfreie Umsätze ausgestellt werden, also auch für Kleinunternehmer.

Laut Digistore24 Hilfe-Center gilt für deutsche Kleinunternehmer:

  • Du hinterlegst deine Steuernummer. Ausgezahlt wird erst, wenn eine Steuernummer oder USt-IdNr. hinterlegt ist.
  • Du bekommst deine Provisionen netto ausgezahlt, weil du keine Umsatzsteuer abführen musst.

Prüfe deshalb in deinem Digistore24-Konto, ob dein Steuerstatus richtig hinterlegt ist. Wenn du später die Kleinunternehmerregelung verlässt, musst du das dort auch ändern. Wie du bei Digistore24 überhaupt passende Produkte findest, erkläre ich in Mit Digistore24 Geld verdienen.

Reverse Charge: die Falle mit ausländischen Tools

Dieser Punkt überrascht viele. Auch als Kleinunternehmer kannst du Umsatzsteuer schulden, nämlich als Leistungsempfänger.

So funktioniert es: Eine sonstige Leistung, die ein Unternehmer für sein Unternehmen bekommt, wird nach § 3a Abs. 2 UStG dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Kaufst du als deutscher Unternehmer eine Leistung bei einem Anbieter im Ausland, zum Beispiel Software, Werbung auf einer Plattform mit Sitz im EU-Ausland oder ein Tool aus den USA, liegt der Ort der Leistung also in Deutschland. Dann schuldest nach § 13b Abs. 5 UStG oft du als Empfänger die deutsche Umsatzsteuer. Das nennt man Reverse Charge.

Das BMF stellt klar: Die Kleinunternehmerregelung ändert daran nichts. Und nach § 18 Abs. 4a UStG musst du für diese Fälle Voranmeldungen und eine Steuererklärung abgeben. Einen Vorsteuerabzug hast du als Kleinunternehmer nicht. Die Steuer ist für dich also echte Mehrkosten.

Was heißt das praktisch?

  • Schau bei jeder Rechnung von einem ausländischen Anbieter, ob darauf „Reverse Charge“ oder „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ steht.
  • Wenn ja, musst du dich um die Umsatzsteuer darauf selbst kümmern.
  • Ob ein Anbieter mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnet, hängt oft davon ab, ob du eine USt-IdNr. angibst und als Unternehmen auftrittst.

Das ist der Teil der Kleinunternehmerregelung, bei dem ich dir am deutlichsten rate, eine Steuerberatung draufschauen zu lassen, sobald du regelmäßig ausländische Tools oder Werbeplattformen bezahlst. Die Einzelheiten hängen vom Anbieter und von deinen Angaben ab.

Vorteile und Nachteile für Affiliates

VorteileNachteile
Weniger Bürokratie, in der Regel keine VoranmeldungenKein Vorsteuerabzug auf Laptop, Software, Kurse
Einfache Rechnungen ohne UmsatzsteuerReverse Charge bei ausländischen Anbietern kann trotzdem Pflichten auslösen
Bei eigenen Produkten an Privatkunden kein Aufschlag für UmsatzsteuerWächst du über die Grenze, musst du mitten im Jahr umstellen
Passt gut zum Start im Nebengewerbe mit wenig ZeitWer viel investiert, verschenkt Vorsteuer

Meine Einschätzung: Für Affiliates im Nebenberuf überwiegen am Anfang meistens die Vorteile. Deine Kosten sind in der Regel überschaubar, die Provisionen laufen über Gutschriften, und du sparst dir Zeit, die du neben Job und Familie ohnehin kaum hast. Genau das war damals mein Hauptgrund. ⏱️

Anders kann es aussehen, wenn du am Anfang viel investierst, zum Beispiel in Technik oder teure Weiterbildung, oder wenn du hauptsächlich an Unternehmen verkaufst, die Vorsteuer ziehen können. Dann kann die Regelbesteuerung günstiger sein. Das solltest du konkret durchrechnen lassen.

Kleinunternehmerregelung im Nebenberuf

Für die Kleinunternehmerregelung spielt es keine Rolle, ob du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist. Es zählt allein der Umsatz aus deiner unternehmerischen Tätigkeit. Dein Gehalt aus dem Job ist kein Umsatz im Sinne des § 19 UStG.

Wichtig: Hast du mehrere unternehmerische Tätigkeiten, zum Beispiel Affiliate Marketing und nebenbei einen kleinen Onlineshop oder eine vermietete Ferienwohnung, werden die Umsätze zusammengerechnet. Laut ELSTER gehören zum Gesamtumsatz die Umsätze aller Teile deines Unternehmens.

So meldest du die Kleinunternehmerregelung an

Du entscheidest dich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibt es im Abschnitt zur Umsatzsteuer die Frage, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest. Wendest du sie an, trägst du bei der voraussichtlichen Zahllast laut ELSTER eine Null ein, außer du erwartest Steuer aus Reverse-Charge-Fällen.

Einen separaten Antrag brauchst du nicht. Die Regelung gilt automatisch, solange du die Grenzen einhältst und nicht verzichtest.

Wechsel in die Regelbesteuerung

Es gibt zwei Wege raus aus der Kleinunternehmerregelung:

1. Du überschreitest eine Grenze. Dann wechselst du automatisch. Lag dein Vorjahresumsatz über 25.000 €, bist du ab dem 1. Januar regelbesteuert. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 € (oder im Gründungsjahr 25.000 €), wird schon der Umsatz, der die Grenze reißt, regelbesteuert. Ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen, Voranmeldungen abgeben und kannst Vorsteuer ziehen. Bei Digistore24 und anderen Plattformen solltest du deinen Steuerstatus zeitnah anpassen.

2. Du verzichtest freiwillig. Nach § 19 Abs. 3 UStG kannst du bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres erklären, dass du verzichtest. ELSTER nennt dazu das Beispiel: Den Verzicht für 2026 kannst du bis Ende Februar 2028 erklären. Der Verzicht ist unwiderruflich und bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre. Danach kannst du ihn zum Beginn eines Kalenderjahres widerrufen.

Zurück in die Kleinunternehmerregelung kommst du nach einem Überschreiten, sobald dein Vorjahresumsatz wieder bei höchstens 25.000 € liegt und du nicht durch einen Verzicht gebunden bist.

Vier Irrtümer, die sich hartnäckig halten

„Kleinunternehmer ist eine Rechtsform.“ Nein. Du bist Einzelunternehmer, und die Kleinunternehmerregelung ist nur eine Regel bei der Umsatzsteuer. Ich habe das früher selbst ungenau als „Unternehmensform“ bezeichnet.

„Unter 25.000 € muss ich kein Gewerbe anmelden.“ Falsch. Die Gewerbeanmeldung hat mit der Umsatzgrenze nichts zu tun. Wer gewerblich tätig ist, meldet an, egal wie klein der Umsatz ist.

„Als Kleinunternehmer zahle ich keine Steuern.“ Auch falsch. Einkommensteuer auf deinen Gewinn fällt trotzdem an. Bist du angestellt und hast Nebeneinkünfte, prüft das Finanzamt das über deine Einkommensteuererklärung.

„Die Grenze gilt für den Gewinn.“ Nein, es geht um den Umsatz. Wenn du 30.000 € Provisionen einnimmst und 10.000 € Kosten hast, zählt für die Grenze der Umsatz von 30.000 €, nicht der Gewinn von 20.000 €.

Meine Tipps, damit du den Überblick behältst

  • Führe eine einfache Umsatzliste pro Monat. Dann merkst du rechtzeitig, wenn du dich einer Grenze näherst.
  • Trenne Privat und Business. Ein eigenes Konto macht die Liste fast von allein. Mehr dazu in Brauche ich ein Geschäftskonto als Kleinunternehmer?
  • Prüfe Rechnungen aus dem Ausland auf den Hinweis „Reverse Charge“.
  • Setze den Hinweis auf § 19 UStG auf jede eigene Rechnung.
  • Lass dich einmal beraten, bevor du größere Investitionen machst oder mit ausländischen Werbeplattformen startest.

Wenn du noch ganz am Anfang stehst und erst den Weg vom ersten Schritt bis zur ersten Provision verstehen willst, fang mit meinem Handbuch an. Die Steuerthemen sind wichtig, aber sie sollen dich nicht davon abhalten, überhaupt loszulegen.

Noch ein ehrlicher Satz zum Schluss: Ich bin kein Steuerberater. Ich schreibe hier aus meiner Erfahrung als Affiliate im Nebengewerbe und habe die Fakten an den Gesetzestexten und den Veröffentlichungen von BMF und ELSTER geprüft. Für deine persönliche Situation ersetzt das keine Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grenze der Kleinunternehmerregelung 2026?

Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Gründungsjahr gilt laut BMF die Grenze von 25.000 €.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € im laufenden Jahr überschreite?

Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist nicht mehr steuerfrei. Ab dann gilt die Regelbesteuerung mit allen Pflichten, auch mitten im Jahr.

Was muss auf die Rechnung eines Kleinunternehmers?

Ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Laut BMF reicht auch eine umgangssprachliche Angabe wie „steuerfreier Kleinunternehmer“. Umsatzsteuer darfst du nicht ausweisen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es, wenn du Steuer als Leistungsempfänger schuldest (Reverse Charge) oder wenn das Finanzamt eine Erklärung anfordert.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung später abwählen?

Ja, bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Der Verzicht bindet dich aber für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Bin ich als Kleinunternehmer von der Einkommensteuer befreit?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Deinen Gewinn versteuerst du ganz normal über die Einkommensteuer.

Wichtig: Ich bin kein Steuerberater und kein Anwalt. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bitte eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder das Finanzamt. Stand der Angaben: 25. September 2026.

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Quellen

  1. § 19 UStG: Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  2. BMF-Schreiben vom 18.03.2025: Sonderregelung für Kleinunternehmer, Neufassung § 19 UStG, Stand 25.09.2026
  3. ELSTER: Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen), Stand 25.09.2026
  4. § 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  5. § 18 UStG: Besteuerungsverfahren (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  6. § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  7. § 14 GewO: Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de), Stand 25.09.2026
  8. Digistore24 Hilfe-Center: Gewerbepflicht und Kleinunternehmerregelung, Stand 25.09.2026
  9. Digistore24 Hilfe-Center: Berechnung der Umsatzsteuer bei Digistore24, Stand 25.09.2026

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von Daniel Kocks und Fabian Habich geprüft und überarbeitet.

Daniel Kocks
Über den Autor: Daniel Kocks

Daniel ist seit 2018 nebenberuflich im Affiliate Marketing unterwegs, neben seinem Job und seiner Familie. Hier zeigt er, was bei ihm funktioniert hat und was nicht. Mehr über Daniel

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